Bei einem EU-Neuwagen handelt es sich um einen Neuwagen, welcher in einem anderen Land der Europäischen Union auf dem Markt gebracht wurde, aber nicht im Bestimmungsland verkauft wird. Dieses Fahrzeug wird anschließend in Deutschland zum Kauf angeboten. Mitunter wird auch der Begriff Reimport verwendet, hier geht man davon aus, dass ein in Deutschland produziertes Auto in das EU-Ausland exportiert wurde, zum Verkauf jedoch zurück nach Deutschland REimportiert wird.
Es gibt nur leichte bis keine Abweichungen in der Ausstattung. Jedes Land hat eine Ausstattungslinie, die serienmäßig verbaut wird, da sich der Hersteller nach der Nachfrage im jeweiligen Land orientiert. Es ist also möglich, ein Auto mit einer hochwertigeren Ausstattung zu erwerben, welches sonst in Deutschland nur mit Aufpreis zu kaufen ist.
EU-Neuwagen werden in demselben Werk und mit der gleichen Qualität produziert, es sind keine Qualitätsunterschiede vorhanden. Es gibt verpflichtende Ausstattungsmerkmale die von der Europäischen Union europaweit beschlossen wurden.
Die Herstellergarantie ist europaweit geregelt und gilt daher in jedem europäischen Land. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Anmeldung zur Garantie, kann aber optional mit einer Anschlussgarantie verlängert werden. Es besteht für Sie also auch in Deutschland voller Garantieanspruch. Die Garantie beginnt normalerweise ab der Auslieferung im jeweiligen Auslieferungsland. Garantieleistungen können Sie bei allen Vertragswerkstätten des Herstellers in Anspruch nehmen, also auch bei deutschen Händlern, bei denen das Fahrzeug nicht gekauft wurde.
Um deutschlandweit jede Werkstatt nutzen zu können, müssen folgende Dinge im Serviceheft bzw. der digitalen Serviceakte des Fahrzeugs eingetragen werden: die Fahrgestellnummer, das Datum für den Start der Garantiezeit und ein gültiger Stempel des ausliefernden Autohändlers.
Aus Revisionsgründen gegenüber dem ausländischen Importeur ist bei einigen EU-Fahrzeugen eine Tageszulassung im jeweiligen Ursprungsland notwendig. Das bedeutet das Fahrzeug wird für einen Tag zugelassen und im Anschluss wieder abgemeldet. Die Hintergründe können vertriebspolitischer Natur sein, damit die Fahrzeuge in die Zulassungsstatistik einfließen und damit Absatz-Ziele erfüllt werden. Wichtig für Sie – faktisch bleibt es ein Neuwagen, da das Fahrzeug nicht gefahren wird.
EU-Neuwagen sind meist wegen des Preisunterschiedes so attraktiv. Beeinflusst wird das durch die im jeweiligen Land herrschenden Mehrwertsteuern, Zusatzsteuern und Kaufkraftunterschiede. Teilweise ergeben sich daraus Steuersätze von bis zu 180%. Ein kurzes Beispiel: Ein dänischer Neuwagenkäufer zahlt für einen vergleichbaren Neuwagen durch die Steuerlast fast den doppelten Preis als der deutsche Neuwagenkäufer. Daher sind die Preise vor Steuern (Netto) in der Regel niedriger als in Deutschland. MeinEUwagen.de und Direktimporteure nutzen diese unterschiedliche Steuerpolitik. Wenn ein Neuwagen aus dem Ausland importiert wird, werden alle spezifischen Steuersätze des Landes abgezogen und es fallen lediglich 19% Umsatzsteuer an.
Sie benötigen die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch COC genannt. Mit dieser Bescheinigung und den ausländischen Fahrzeugpapieren, steht der problemlosen Zulassung in Deutschland nichts mehr im Wege. Als zusätzlicher Nachweis ist bei Reimport Fahrzeugen eine Rechnung oder ein Kaufvertrag einzureichen. In Ausnahmefällen können einzelne Landkreise das Einreichen einer Datenbestätigung durch einen technischen Überwachungsverein (TÜV, Dekra, etc.) vorschreiben, das ist ein minimaler zeitlicher und kostentechnischer Aufwand – dies wird von uns gegen Aufpreis selbstverständlich erledigt!.
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